Allgemeine Vertragsbestimmungen
AGVB
Version: 1.0
Datum: 01.01.2025
1 Gegenstand
Diese Vertragsbestimmungen ergänzen den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der alldesk GmbH (nachfolgend alldesk) und gelten als integrierender Vertragsbestandteil. Die Begriffsdefinitionen in den AGB haben auch für die vorliegenden Vertragsbestimmungen Geltung, sofern diese nicht anders definiert wurden.
2 Vertragliche Leistungen
2.1 Dienstleistungen und Services
alldesk betreibt die Infrastruktur und Software zur Bereitstellung der Dienstleistungen und Services (nachfolgend Dienste) nach eigenem Ermessen, wobei der Ort, die Technologie und der Anbieter frei gewählt werden können. Die Dienste werden dem Kunden gemäss den im Vertrag festgelegten Bedingungen zur Nutzung bereitgestellt. Der Umfang und die Spezifikationen der Dienste richten sich nach den jeweils aktuell gültigen Verkaufsunterlagen oder der Vereinbarung mit dem Kunden.
alldesk ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienste störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienste etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen. Der Kunde anerkennt, dass Funktionsstörungen auch bei angemessener Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit jeglicher angebotene Leistungen durch alldesk nicht gewährleistet werden können.
Die Installation und Konfiguration der Dienste auf Kundensystemen, Support für Kundensysteme die den Dienst benutzen (Bsp. Client, Smartphone etc.) und die einmaligen Einrichtungsaufwendungen (Bsp. Bereitstellung, Datenübernahme, Konfiguration) sind nicht in den Diensten enthalten. Diese Dienstleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind im Vertrag aufgeführte Positionen.
2.2 Monitoring
alldesk installiert und betreibt die Überwachung (nachfolgend Monitoring) für die vereinbarten Überwachungsobjekte per Fernzugriff.
alldesk ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistung während der Geschäftszeiten störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen.
Das Monitoring beinhaltet die laufende Überwachung der vereinbarten Objekte sowie die Benachrichtigung des Kunden bei Störungsmeldungen. Bei Störungsmeldungen schuldet alldesk keine bestimmte Reaktionszeit. Es liegt im Ermessen von alldesk auf Störungsmeldungen aus der Überwachung zu reagieren und weiterzuleiten. Die Bearbeitung von Störungsmeldungen, Behebung von Störungen sowie andere technische Arbeiten sind nicht in der Dienstleistung inbegriffen. Diese werden separat in Rechnung gestellt oder über ein vorhandenes Stundenguthaben abgebucht.
Meldet sich der Kunde aktiv bei alldesk aufgrund einer Störungsmeldung, gelten die Standardzeiten gemäss den AGB oder die im SLA vereinbarten Reaktionszeiten.
2.3 Fernzugriff
Um die vertragliche Leistung sicherzustellen und den Betrieb zu gewährleisten, installiert alldesk nach Bedarf einen Fernzugriff auf das System des Kunden. Dieser Zugriff erfolgt ausschliesslich durch Mitarbeiter von alldesk. Die Verbindung wird durch marktübliche Technologien geschützt und abgesichert.
3 Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde hat die im Vertrag vorgesehenen Preise (nachfolgend Vertragsgebühren) für die vereinbarten Leistungen zu bezahlen. Alle Preise und Vertragsgebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen anderen Abgaben.
Die Vertragsgebühren werden, wenn nicht anderslautende Vereinbarungen vermerkt sind, jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Ausnahmen bilden die Angebote welche effektive Nutzung beinhalten. Dies werden monatlich in Rechnung gestellt.
alldesk macht fällige Forderungen mittels Rechnung geltend. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
4 Gewährleistung
4.1 Monitoring
alldesk gewährleistet nicht, dass die Überwachung des Kundensystems durch das Monitoring jederzeit ordnungsgemäss funktioniert. Monitoring dient als ergänzendes Überwachungsinstrument und beinhaltet keine Garantie, dass Störungen, Defekte oder sonstige Ereignisse aufgedeckt werden oder dass das Kundensystem und insbesondere die Datensicherung (Backup) ordnungsgemäss funktionieren. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass der Kunde alleine verantwortlich für die Kontrolle der Datensicherung ist.
5 Vertragsdauer und -änderung
Der Vertrag zwischen alldesk und dem Kunden tritt mit der Annahme per E-Mail, mit Unterschrift, mündlich oder online über das Kundencenter von alldesk durch den Kunden in Kraft. Der Vertragsbeginn ist auf dem Vertrag vermerkt.
Sofern nichts anderes vereinbart, gilt der Vertrag für ein Jahr und verlängert sich danach jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gem. Ziff. 11 der AGBs gekündigt wird. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt jederzeit vorbehalten. Wird der Vertrag aufgelöst, übergibt alldesk dem Kunden alle vom Kunden überlassenen Gerätschaften, Hilfsmittel und Daten. Zudem löscht alldesk sämtliche Daten des Kunden, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen, und nicht aufgrund anderer Vorschriften aufbewahrt werden müssen.
Änderungen des Mengengerüsts können alldesk schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Reduktionen des Mengengerüst sind nur auf das Ende der Vertragsperiode und mindestens 30 Tage im Vorraus möglich. Erhöhungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich, wobei dem Kunden die Differenz bis zum Ende der Vertragsperiode in Rechnung gestellt wird.
6 Preisanpassungen
6.1 Regelmässige Preisanpassungen
alldesk ist berechtigt die Preise für die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen gem. Ziff. 11 der AGBs anzupassen.
6.2 Grundlage der Preisanpassung
Die Preisanpassung orientiert sich an den allgemeinen Marktbedingungen und den gestiegenen Kostenfaktoren, wie z. B. Lohnkosten, Materialkosten, Lizenzkosten oder anderen betriebswirtschaftlichen Faktoren, die die Erbringung der Dienstleistungen beeinflussen.
6.3 Preisänderung bei erweiterten Leistungen
Sollte es während der Vertragslaufzeit zu einer Erweiterung oder Änderung des Leistungsumfangs kommen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Preise unter Beachtung der Kündigungsfrist entsprechend anzupassen.
7 Schweigepflicht
alldesk und ihre Mitarbeitenden wissen über die Wichtigkeit der vom Kunden anvertrauten Informationen Bescheid. Sie verpflichten sich, während der Dauer und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses die anvertrauten Informationen und Geschäftsgeheimnisse mit absoluter Diskretion und Verschwiegenheit zu behandeln.
8 Weitere Bestimmungen
Diese Vertragsbestimmungen gelten zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der alldesk als integrierende Vertragsbestandteile. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Vertragsbedingungen und den AGB gehen die Bestimmungen von diesem Vertrag denjenigen der AGB vor.